Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden.
Das Gespräch zur Anmeldung der Eheschließung dauert ca. 1 Stunde und wird mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass ein Eheschließungstermin erst im Rahmen des Anmeldegespräches vereinbart werden kann.
Was ist mitzubringen:
Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Unterlagen notwendig.
Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, teilen wir Ihnen gerne vorab mit.
Online Angebot im Bürgerserviceportal:
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Rathaus IV, Standesamt
Fischergasse 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |