Das Stadtplanungsamt verwaltet alle im Stadtgebiet befindlichen Ökokontoflächen. Diese sind erforderlich im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung des Bundes-Naturschutz-Gesetzes. In das Ökokonto können auch private Grundstücksflächen eingebracht werden.
Was ist mitzubringen
Lageplan des eigenen Grundstückes mit Angabe der Flur-Nummer
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |