Erhebung von Schmutzwassergebühren nach dem jährlichen Frischwasserbezug. Einbau von Zwischenzählern für Gartenbewässerung, Industrie- oder Gewerbeverbrauch. Beratung und Gewährung von Beitrags- und Gebührenermäßigungen bei Regenwassernutzung und -versickerung. Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) - Link zur Satzung im Ortsrecht
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Beitrags- und Gebührenamt
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92318 Neumarkt i.d.OPf.
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