Wohngeld gibt es als Mietzuschuß für den Mieter einer Wohnung (auch für bestimmte Heimbewohner) oder als Lastenzuschuß für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld kann grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden. Anträge werden bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. bereitgehalten. Bewilligungsstelle für die Anträge auf Wohngeld ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Was ist mitzubringen
Fristen
Wohngeld wird vom 1. des Monats an gewährt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Ein Weitergewährungsantrag kann zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf.
Hochbauverwaltung
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |